Viele Vermieter kennen das Problem: Die Mieter haben im Badezimmer in die Fliesen statt in die Fugen gebohrt, die Fliesen müssen ersetzt werden.
Das Gericht Paderborn stellte fest, dass Dübellöcher in die Fliesenfugen platziert werden müssen. Es sei denn, es ist nicht möglich in die Fugen zu bohren. (AG Paderborn, Urteil vom 18.03.24, Az. 51C 135/23). Der Vermieter erhielt in diesem Fall Schadensersatz zugesprochen. Durch das Anbohren der Fliesen seitens der Mieter, wird gegen die Obhutspflicht verstoßen und die Substanz der Mietwohnung rechtswidrig beschädigt.
Quelle: Haus&Grund
